Was Sprayer, die viel gebombt haben, sicher am meisten interessieren wird, ist die Frage, ob man für alle Bilder und Tags desselben Namens gerade stehen muss, wenn man bei einem Bild/Tag auf frischer Tat gefasst wurde.
Wie so oft sind hier die Urteile regional unterschiedlich. Während z.B. das Landgericht Offenburg tendenziell meint, dass eine Zuordnung selbst ähnlicher Tagnamen nicht möglich ist, meint das Landgericht Berlin (entsprechend alter SOKO-Auffassung), dass ein Tag in einer Stadt/Region immer nur von einer Person gesprüht wird. Nur zur Klarstellung: Auch das Landgericht Offenburg meint, dass das ein "gewichtiges Indiz" sei. D.h., werden bei Euch zu Hause auch noch Kleber, Sketches, Fotos oder sogar Live-Actions gefunden, stehen die Chancen, den Richter davon zu überzeugen, dass Ihr nicht alle, sondern nur 2 von 20 Bildern mit dem gleichen Namen gemalt habt, äußerst schlecht.
Hilfreich könnte hier vielleicht in Zukunft der Artikel von MOSES in der 5. Ausgabe des Graffiti-Magazine sein. MOSES spricht hier ungeniert darüber, dass er andere Writer bitet bzw. deren Style ganz bewusst nachmalt. Allerdings malt auch MOSES in dem Mag immer nur den gleichen Namen MOSES, ganz egal, welchen Style er bei wem bitet...
Alles in Allem könnt Ihr davon ausgehen, dass die meisten Richter am Amtsgericht der Ansicht sind, dass Ihr alles gemacht habt.
Eine Möglichkeit für Euch kann sein, dass Euer Anwalt einen Beweisantrag auf Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens stellt. Die mir bekannten Sachverständigengutachten des LKA kommen zu dem Ergebnis, dass Tags und Bilder eben etwas anderes sind als Unterschriften und daher nicht zuordnungsfähig. Der Richter muss dem Antrag aber nicht folgen, wenn er die zu beweisende Tatsache (Zuordnung aller Tags auf eine Person möglich?) für "gerichtsbekannt" hält, was beinahe immer der Fall ist.
Welche Konsequenzen hat das für Euch?
Es ist wichtig, dass Ihr Euch so schnll wie möglich einen Anwalt nehmt. Euer Anwalt muss dann versuchen, das Ding bereits im Vorverfahren eingestellt zu bekommen. Im Vorverfahren kann man die Staatsanwaltschaft eher überzeugen, dass die Schuld durch eine bestimmte Auflage (z.B. Säubern oder Zahlung an einen Täter-Opfer-Fond) ausgegelichen wird. Euer Anwalt sollte mit der Staatsanwaltschaft "Tuchfühlung" aufnehmen und sehen, wie der Staatsanwalt tendenziell drauf ist.
Sollte das Ganze vor Gericht gehen, ist das Ganze eine taktische Entscheidung. Man muss gucken, ob noch ein zivilrechtlicher "Rattenschwanz" dranhängt (z.B. noch 30 wegen desselben Namens zugeordnete Bilder) oder ob es nur um diese eine Sache geht und auch in Zukunft gehen wird. Davon hängt das weitere Vorgehen ab, was Ihr dann aber am besten mit Eurem Anwalt besprecht.