Es gibt eine neue Wende bei Graffiti. Mehrere Gericht haben entschieden, dass Graffiti dann nicht strafbar ist, wenn es sich leicht wegwischen lässt (Stichwort: Filzer, Sprühkreide etc.) und wenn die Wand sowieso schon gedamaged war. Macht auch Sinn: Strafbar kann Graffiti - wenn überhaupt - nur sein, wenns wenigstens mit Mühe verbunden ist, das wieder zu reinigen. Und wenn die Wand sowieso schon aussah, wie ein Gästebuch, kann ein neues Tag wohl kaum eine "erhebliche" Veränderung der Sache sein.
Berlin:
"Eine nur unerhebliche,
von § 303 Abs. 2 StGB nicht erfasste Veränderung liegt unter anderem dann vor, wenn sie völlig unauffällig bleibt, was etwa der Fall sein kann, wenn eine neue Farbauftragung sich auf einer infolge bereits vorangegangener Schmierereien bereits großflächig verunstalteten Fläche nicht mehr ausnimmt."
Saarbrücken:
"Jedoch kann es an einer "erheblichen" Veränderung fehlen, wenn der Charakter des Erscheinungsbildes durch das Aufbringen eines Graffitos wegen einer Vielzahl an der Sache bereits vorhandener anderer Graffitos nur unwesentlich verändert wird oder wenn es sich um sehr kleine, kaum ins Auge springende Graffitos handelt."
Hamm:
"Aus den Urteilsgründen ergibt sich, dass das Fahrzeug des Geschädigten bereits mit zahlreichen Farbbemalungen versehen war, bevor die Angeklagte weitere Markierungen setzte. Dass diese neben den vorhandenen Bemalungen erheblich und eindeutig zu erkennen waren, ergibt sich dagegen nicht."
Ihr solltet daher, wenn ihr erwischt werdet, auf jeden Fall Fotos von der Wand, dem Stromkasten etc. machen, wenn vorher schon Bilder oder Tags drauf waren. Euer Anwalt kann dann versuchen, dass es gar nicht erst zu ner Anklage kommt.
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