Ich habe viele Mails bekommen, in denen ihr euch gewundert habt, warum kurz nach dem Erwischtwerden schon eine Schadensersatzforderung in Haus flattert. Muss denn nicht erst das Strafurteil abgewartet werden? NEIN!
Wenn zum Beispiel die Bahn ihre Forderung nicht innerhalb von 3 Jahren geltend macht, ist sie "verjährt". Dann bekommt die Bahn keinen Cent ehr. Die genaue Frist lasst euch am besten von eurem Anwalt sagen, 3 Jahre ist ein grobes Richtmaß. Das heißt aber, dass die Verjährung schon beginnt, wenn man weiß, dass seine Wand etc. bemalt wurde und man auch an den Namen des Verdächtigen kommen kann. Sobald man den weiß, darf man fordern, mahnen, klagen - alles was das Zeug hält. Man hat allerdings den Nachteil, dass man kein Strafurteil als Argument hat, aber warten muss ein Betroffener nicht.
Dann gibt es noch große Unterschiede zum Strafrecht.
Das Zivilverfahren unterscheidet sich insofern vom Strafverfahren, als dass im Strafverfahren der Richter nur glauben muss, dass Ihrs wart. Im Zivilverfahren muss der Kläger das Ganze aber beweisen! Ohne ein Strafurteil und vor allem ohne ein Geständnis von Euch ist es allerdings sehr schwer, zu beweisen, dass Ihr am Tag x um x Uhr an der x-Autobahn gesprüht habt.
Hier entstehen regelmäßig drei Probleme:
1.) Kann man von Euch Schadensersatz verlangen, wenn die Graffitis gar nicht weggemacht werden?
Ja! Der Eigentümer kann sich aussuchen, ob er das "ach so schlimme" Graffiti entfernt oder doch lieber stehen lässt und dafür das Geld behält.
2.) Ihr wart als Crew unterwegs und wurdet gepackt. Wen kann man in Anspruch nehmen?
Jeden von Euch einzeln oder zusammen. D.h. man kann nur Dich verklagen und wenn Du verlierst, musst Du die ganze Summe bezahlen, also nicht nur z.B. 1/3, falls Ihr zu dritt unterwegs wart. Musst Du bezahlen, kannst Du Dir allerdings von den anderen das Geld zurückholen, dass anteilig auf sie entfällt, z.B. bei noch zwei Leuten von jedem 1/3. Der Gläubiger wird üblicherweise den in Anspruch nehmen, von dem er denkt: Der kanns bezahlen, z.B. weil Du arbeitest.
3.) Die Rechnung (Fläche oder der qm-Reinigungspreis) ist total überzogen. Was mache ich?
Dein Anwalt muss dagegen vorgehen und z.B. bei anderen Reinigungsunternehmen anfragen, welche Preise die nehmen. Der "Geschädigte" hat keinen Anspruch auf Reparatur deluxe, sondern nur darauf, dass er die Kohle erhält, die erforderlich ist, die Wand etc. in den Ursprungszustand zu versetzen.
Dass natürlich auf einmal eine qm-Reinigung 100,00 € kosten soll, wenn der "Geschädigte" das geforderte Geld letztlich behalten und die Wand nicht reinigen will, liegt im Kapitalismus auf der Hand.
Gegen überzogene qm-Maße (z.B. 40 qm für einen Tag) hilft nur anwaltliches bestreiten. Dann muss die Gegenseite beweisen, das das Tag tatsächlich 40 qm groß ist.
Welche Konsequenzen hat das für mich?
Überlegt Euch sehr gut, ob Ihr im Strafverfahren alle oder auch nur ein paas Taten gestehen wollt! Der klare Vorteil ist: die Strafe fällt milder aus. Aber: Ein Geständnis hat dafür unter Umständen erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen! Denn das Strafverfahren ist nur die eine Seite - viel dramatischer können spätere Zivilverfahren auf Schadensersatz sein. Mit dem Strafurteil ist die Sache also oft noch nicht erledigt!
Sobald ein Urteil in der Welt ist, werden die Geschädigten, die von dem Strafverfahren Kenntnis haben (z.B. die DB und der Landesbetrieb Straßenbau) versuchen, von Euch Geld zu bekommen. Oft werdet Ihr angeschrieben, dann gerichtlich gemahnt und wenn Ihr dann der Summe widersprecht, gehts ab vors Zivilgericht.
Die Frage muss also immer sein, nehme ich lieber eine höhere Strafe in Kauf, habe dafür aber bessere Chancen in eventuellen Folge-Zivilverfahren oder ist diese Gefahr gering (weil man nur 1, 2 Bilder gemalt hat) - dann kommt ein Geständnis durchaus in Betracht.
Eine Pauschallösung gibt es nicht - solltet Ihr gepackt worden sein, geht auf jeden Fall sofort zum Anwalt. Unüberlegte Aktionen, z.B. Aussagen im Ermittlungsverfahren sind meistens nicht wieder gutzumachen, zumal man meistens nicht genau weiß, was alles gegen einen vorliegt. Euer Anwalt wird für Euch Akteneinsicht beantragen und die Sache dann mit Euch besprechen.