Bei Trainmalern kommt rechtlich noch eine Komponente ins Spiel, die wenige bedenken:
Das Übermalen von technischen Zeichen auf dem Zug ist strafrechtich eine so genannte "Urkundenunterdrückung", § 274 StGB. Der Train ist in Zusammenhang mit der Beschriftung eine so genannte "zusammengesetzte Urkunde" (ist der Zug, auf dem die Zeichen sich befinden gewartet, welche technische Ausrüstung hat der Zug etc.).
Urkundenunterdrückung hat einen Strafrahmen von Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
In einem Strafprozess wird die Norm manchmal vergessen. Allerdings ist dies eher der Ausnahmefall. Writern wird hier allerdings oftmals der Vorsatz fehlen, da man sich vor dem Zug alle möglichen Gedanken macht, allerdings nicht die, dass man gerade eine Urkunde für den Rechtsverkehr unbrauchbar macht.
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