Du hast im Strafverfahren eine Menge Rechte, die Du auch ausschöpfen solltest!
An allererster Stelle: Nichts zur Sache sagen. Auch ein "Nein" auf die Frage, ob Du das Bild gemacht hast, ist eine Aussage und kann - und wird (!) - gegen Dich verwendet werden. Eine Aussage gibst Du - wenn überhaupt - erst nach vollständiger Akteneinsicht ab.
Zu Vernehmungsvorladungen bei der Polizei musst Du nicht hingehen. Du musst Dich auch nicht entschuldigen o.ä.
Fragt man Dich bei der Durchsuchung, ob Du Sachen freiwillig rausgibst: Nein! Zwar nimmt man Dir Deine Sachen (Dosen, Skizzen etc.) auch so weg, aber nur mit diesem "nein" kann Dein Anwalt vielleicht dafür sorgen, dass nichts davon als Beweismittel verwendet wird. Ein "ja" macht nämlich die meisten Fehler der Polizisten egal - selbst wenn die ihre Grenzen weit überschreiten, kannst Du nichts mehr machen. Sagst Du aber "Nein!", dann können Fehler dazu führen, dass man später so tun muss, als hätte man all das nicht bei Dir gefunden.
Widersprich der Durchsuchung, wenn sie Dir willkürlich vorkommt (z.B. Kilometer vom Yard weg wollen Beamte Deinen Wagen durchsuchen). Man wird versuchen, Dich "weichzukochen", indem man sagt, dann musst Du halt mitkommen und auf den richterlichen Durchsuchungsbeschluss warten. Dann warte! Darauf haben die so wenig Lust wie Du - die Chancen stehen nicht so schlecht, dass das Ganze dann aufgegeben wird oder der Richter sagt: Jungs, lasst mal gut sein.
Notier oder merk Dir die Namen und den Dienstgrad der Beamten (z.B. Polizeiobermeister [POM])- und zwar offensichtlich, indem Du laut nachfragst. Das bringt die Beamten oft dazu, die Regeln besser einzuhalten, da Du offensichtlich einen Anwalt einschalten willst.
Du hast immer das Recht, einen Anwalt anzurufen (nicht das Recht auf einen beliebigen Anruf, wie manche meinen). Nutz das Recht. Notier Dir vorher die Nummer Deines Lieblingsanwalts auf einem Zettel, damit Du die Nr. im Notfall griffbereit hast.
Wurden bei Dir Sachen beschlagnahmt (z.B. Festplatte, Computer, Cds), kann Dein Anwalt verlangen, dass die Sachen wieder herausgegeben werden. Allerdings kann eine Spiegelung der Festplatte (d.h. 1 zu 1 Kopie) gut und gerne bis zu 5 Monaten dauern. Dein Anwalt sollte mehrmals nachhaken. Macht er das nicht, wechsel ihn!