Viele haben mich gefragt, wie so ein Verfahren vor Gericht eigentlich abläuft. Da ich selbst die schöne Erfahrung machen durfte, das "aus nächster Nähe" mitzuerleben - zum Glück mit nem guten Ende - hier mal der grundsätzliche Gang:
Ihr wart 20 oder jünger, als ihr erwischt wurdet:
Das Ganze beginnt mit der
Polizei. Die vernimmt euch direkt nach dem Erwischen entweder mit oder ohne Eltern. Die Eltern sollen bei jemandem unter 18 Jahren dabei sein, es gibt aber kein Gesetz, das das vorschreibt. Sagen müsst ihr nichts. Alles was ihr sagt, wird gegen euch verwendet!
Die Polizei ermittelt fleißig weiter und schickt euch irgendwann eine Vorladung. Da müsst ihr nicht hin. Ihr müsst auch nicht absagen.
Wenn ihr einen Anwalt habt, bekommt der die Ermittlungsakte von der
Staatsanwaltschaft, nachdem die Polizei fertig ermittelt hat. Er wird dann versuchen, eine Anklage zu vermeiden, indem er sich mit dem Staatsanwalt in Verbindung setzt und das Ganze mal bespricht. Es gibt 3 Optionen: Einstellung ohne Auflage, Einstellung mit Auflage und Anklage. Die Einstellung mit Auflage wird - anders als im Erwachsenenstrafrecht - im Register notiert, ein klarer Nachteil.
Wenn ihr keinen Anwalt habt, dürft ihr das Beten intensivieren. Entweder werdet ihr angeklagt oder das Ganze wird eingestellt, je nachdem. Ihr müsst über das Ergebnis nicht informiert werden. Es kann sein, dass ihr erst über ein Jahr nach der Sache "plötzlich" ne Anklage in Haus bekommt.
Wenn ihr angeklagt werdet, bekommt ihr eine Einladung von der
Jugendgerichtshilfe. Auch da müsst ihr nicht hingehen, manchmal ist das aber klug. Die sitzt nämlich später im Gerichtssaal und schlägt vor, wie ihr zu bestrafen seid. Meistens hält sich der Richter dran. Aber Vorsicht: Alles - ALLES - was ihr der Jugendgerichtshilfe sagt, sagt die auch dem Richter. Deswegen ja "Gerichts"hilfe. Die hat auch keine Schweigepflicht, wie viele glauben. Ihr könnt zum Beispiel auch nur was über euren Lebenslauf (Eltern, Schule, Hobbies) erzählen, aber zur Anklage schweigen.
Wenn ihr angeklagt werdet, habt ihr außerdem eine kurze Frist, um "Einwände" zu erheben. Dabei geht es nur um Einwände, die man nicht überprüfen muss. Wenn ihr also zu der Zeit in Australien wart und die Tickets zum Gericht schickt, wird die Anklage zurückgewiesen. Wenn ihr aber dahin schreibt, der Zeuge kann euch gar nicht gesehen haben, dann wird es trotzdem eine Verhandlung geben, weil das ohne Verhandlung nicht zu klären ist.
Im Gerichtssaal werdet ihr gefragt, wer ihr seid, was ihr macht und ob ihr Geld bekommt. Danach liest man euch vor, was ihr gemacht haben sollt. Dann könnt ihr was dazu sagen oder nicht. Eure Eltern haben dasselbe Recht, müssen aber auch keine Stellung dazu nehmen. Die
Eltern müssen auch nicht mit ins Gericht kommen, können das aber.
Dann gibt es drei Optionen: Einstellung, Freispruch oder
Verurteilung. Solltet ihr verurteilt werden, habt ihr einen Nachteil: Ihr könnt entweder nur Berufung oder Revision einlegen. Berufung bedeutet, dass ihr meint, dass Tatsachen nicht richtig gewertet wurden. Wenn einem Zeugen geglaubt wird, der euch aus 400 Metern bei Nacht gesehen hat, obwohl er betrunken war und seine Brille vergessen hatte, ist das etwas, was ihr mit der
Berufung angreift. Wenn ihr die Berufung verliert, könnt ihr keine Revision mehr einlegen. Im Erwachsenenstrafrecht geht das. Ihr seid also klar im Nachteil.
Wenn ihr auf einer gedamagden Wand ein weiteres kleines Tag gebombt habt und verurteilt wurdet, ist das eine rechtliche Frage, nämlich ob das, was festgestellt wurde, überhaupt noch strafbar ist. Da ist dann die
Revision richtig.
Ihr wart 21 oder älter, als ihr erwischt wurdet:
Das Ganze beginnt wieder mit der
Polizei. Die vernimmt euch direkt nach dem Erwischen. Die Polizei schickt euch irgendwann eine Vorladung. Da müsst ihr nicht hin. Ihr müsst auch nicht absagen.
Wenn ihr einen Anwalt habt, bekommt der die Ermittlungsakte von der
Staatsanwaltschaft, nachdem die Polizei fertig ermittelt hat. Er wird dann versuchen, eine Anklage zu vermeiden, indem er sich mit dem Staatsanwalt in Verbindung setzt und das Ganze mal bespricht. Es gibt 3 Optionen: Einstellung ohne Auflage, Einstellung mit Auflage und Anklage. Die Einstellung mit Auflage wird - anders als im Jugendstrafrecht - nicht im Register notiert, ein klarer Vorteil.
Wenn ihr keinen Anwalt habt, dürft ihr das Beten intensivieren. Entweder werdet ihr angeklagt oder das Ganze wird eingestellt, je nachdem. Ihr müsst über das Ergebnis nicht informiert werden. Es kann sein, dass ihr erst über ein Jahr nach der Sache "plötzlich" ne Anklage in Haus bekommt.
Wenn ihr angeklagt werdet, habt ihr eine kurze Frist, um "Einwände" zu erheben. Dabei geht es nur um Einwände, die man nicht überprüfen muss. Wenn ihr also zu der Zeit in Australien wart und die Tickets zum Gericht schickt, wird die Anklage zurückgewiesen. Wenn ihr aber dahin schreibt, der Zeuge kann euch gar nicht gesehen haben, dann wird es trotzdem eine Verhandlung geben, weil das ohne Verhandlung nicht zu klären ist.
Im Gerichtssaal werdet ihr zuerst gefragt, wer ihr seid, was ihr macht und ob ihr Geld bekommt. Danach liest man euch vor, was ihr gemacht haben sollt. Dann könnt ihr was dazu sagen oder nicht. Anschließend werden die Beweise gesichtet (Zeugen, Fotos usw.).
Dann gibt es drei Optionen: Einstellung, Freispruch oder
Verurteilung. Solltet ihr verurteilt werden, habt ihr einen Nachteil: Ihr könnt entweder nur Berufung oder Revision einlegen. Berufung bedeutet, dass ihr meint, dass Tatsachen nicht richtig gewertet wurden. Wenn einem Zeugen geglaubt wird, der euch aus 400 Metern bei Nacht gesehen hat, obwohl er betrunken war und seine Brille vergessen hatte, ist das etwas, was ihr mit der
Berufung angreift. Wenn ihr die Berufung verliert, könnt ihr - anders als im Jugendstrafrecht - noch Revision einlegen.
Wenn ihr auf einer gedamagden Wand ein weiteres kleines Tag gebombt habt und verurteilt wurdet, ist das eine rechtliche Frage, nämlich ob das, was festgestellt wurde, überhaupt noch strafbar ist. Da ist dann sofort die
Revision richtig.
Das alles ist nur rudimentär, aber ich hoffe, ich habe euch ein wenig helfen können.