Eine andere Frage insbesondere für Crews ab 3 Personen ist, ob Ihr als "kriminelle Vereinigung" eingestuft werden könnt. Der Unterschied ist, dass eine "kriminelle Vereinigung" wesentlich höher bestraft wird.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung erklärt, dass die Tatsache, dass "nur" gesprüht wurde, nicht gegen eine Einordnung als "kriminelle Vereinigung" spricht. Das OLG Düsseldorf war in einer anderen Entscheidung der gleichen Ansicht.
In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es allerdings um "rechte Sprüher", die Hakenkreuze u.s.w. gesprüht hatten. Der Bundesgerichtshof (und ihm folgend das OLG Düsseldorf) führte insoweit auch aus, dass zumindest das Sprühen von extremen politischen Parolen dazu führen kann, dass man als "kriminelle Vereinigung" gilt.
Man kann also wohl derzeit davon ausgehen, dass - solange als Crew nur normale Graffitis/Tags gesprüht werden - keine erhöhte Strafbarkeit vorliegt.
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